Aufnahme
Wer kann aufgenommen werden...
Anschlussrehabilitation (AR)
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Es gelten die jeweiligen Regularien der Kosten- und Leistungsträger. Die Zuweisung der Patienten erfolgt in Kooperation mit den Ärztlichen und Sozialen Diensten der Akutkrankenhäuser bzw. durch Steuerung der Versicherungsträger. Es können Patienten von Rentenversicherungsträgern, sämtlichen Krankenkassen und Privaten Krankenversicherungen aufgenommen werden.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (ehem. "Kuren")
Leisungs- und Kostenträger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen sind die Rentenversicherungsträger gemäß § 15, SGB VI, Krankenkassen § 40, Abs. 2, SGB V und Privatkrankenversicherungen. Darüber hinaus ist die Klinik für Angehörige des Öffentlichen Dienstes beihilfefähig.
Die Zuweisung erfolgt durch niedergelassene Ärzte (Hausarzt oder Facharzt) oder auf Veranlassung der Sozialversicherungsträger (Renten- und Krankenversicherungen).
Es besteht ein Vertrag nach § 111 SGB V mit den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wann kann aufgenommen werden...
Aufnahmetage sind alle Wochentage.
Wer hilft weiter...
Für Auskünfte und bei Fragen steht Ihnen unser Patienten-Aufnahme-Team von Montag bis Freitag, sowie der zuständige Sozialdienst des Sie behandelnden Krankenhauses gerne zur Verfügung.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Chefarztsekretariat von Chefarzt Privatdozent Dr. med. Klaus Schröder Tel. 09771/653602.
Wie lange...
Die individuelle Behandlungsdauer hängt von Art und Umfang der Erkrankung des Patienten ab.