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Der Patientenvertrag - was ist der Inhalt?
ANMELDUNG/AUFNAHME Wir bitten Sie um Verständnis, dass sich bei Ihrer Aufnahme in die Klinik gewisse Formalitäten leider nicht vermeiden lassen. Wir benötigen Ihre persönlichen Daten, um z. B. die Ergebnisse der Laboruntersuchungen richtig zuzuordnen, aber auch, um uns mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen zu können. Die von Ihnen mitgeteilten Informationen unterliegen dem Datenschutz, auf dessen Einhaltung wir großen Wert legen. Unsere "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und unser "Pflegekostentarif", welche die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns sowie die Kosten für Ihren Aufenthalt regeln, werden Ihnen ausgehändigt und sind in der Patientenaufnahme und auf jeder Abteilung/Klinik/Station zur Einsichtnahme hinterlegt. In der Patientenaufnahme werden Sie über das Leistungsspektrum gemäß dem "Pflegekostentarif" informiert. Entsprechend Ihren Wünschen wird der Patientenaufnahmevertrag abgeschlossen, von dem Sie ein Exemplar erhalten. Sollten Sie nicht in der Lage sein, zu unserer Patientenaufnahme zu kommen, so wird das Pflegepersonal gern diese Daten aufnehmen und an die Patientenaufnahme weiterleiten.
KOSTENREGELUNG Sofern Sie der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, ist vom Beginn des Krankenhausaufenthaltes für längstens 28 Tage pro Jahr ein Eigenanteil zu zahlen. Nach Ihrer Entlassung wird Ihnen von der Klinik eine Rechnung für die jeweilige Zuzahlung, die Sie zu leisten haben, zugestellt. Bitte überweisen Sie diesen Betrag dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf eines unserer Geschäftskonten. Die Klinik leitet dann den Zuzahlungsbetrag an Ihre Krankenkasse weiter. Bei Ihrer Aufnahme erhalten Sie eine Zuzahlungsaufforderung, ihr entnehmen Sie bitte die notwendigen Details.
WAHLLEISTUNGEN Wahlleistungen sind Leistungen, die in Beziehung auf Unterkunft und ärztliche Leistungen über die Regelleistungen hinausgehen und gesondert berechnet werden. Diese Wahlleistungen müssen beantragt und mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen schriftlich vereinbart werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Aufnahme in unserem Krankenhaus. Wahlärztliche Leistungen können nur auf der Grundlage eines gesonderten Behandlungsvertrages des Patienten mit liquidationsberechtigten Ärzten des Klinikums gewährt werden. Weiterhin bieten wir Ihnen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unseres Hauses gegen besonderes Entgelt folgende Wahlleistungen an:
Einbettzimmer
Telefon
Aufnahme einer Begleitperson
Die Aufnahme einer Begleitperson richtet sich nach den Gegebenheiten auf der jeweiligen Station und wird im Rahmen des Arztgespräches unter Hinzuziehung des "Pflegekostentarifs" vereinbart. Ist die Unterbringung einer Begleitperson medizinisch geboten, erfolgt diese kostenlos.
MITBRINGSEL Bitte fragen Sie das Pflegepersonal, was Sie sich von Ihren Angehörigen an Nahrungsmitteln und Getränken mitbringen lassen können, besonders wenn Diät verordnet ist. Topfblumen sollten Ihre Angehörigen aus hygienischen Gründen nicht mitbringen. Auf Intensivstationen sind Blumen nicht gestattet. Tiere sollten Ihre Besucher grundsätzlich zu Hause lassen, sie dürfen nicht ins Haus.
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