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Wahlleistungen
Wahlleistungen für Patienten

Wir bieten allen Patienten die Möglichkeit im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Als Wahlleistung gelten pflegerische und diagnostische Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch des Patienten auf Krankenhausleistung hinausgehen (z.B. Behandlung als Privatpatient, Unterbringung im Einbettzimmer). Die Wahlleistungen werden schriftlichen vereinbart und gesondert berechnet. Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung.

Zuzahlung

Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr leisten. Die Krankenhäuser übernehmen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkrankenkassen den Einzug dieser Gebühren und leiten diese an die Krankenkassen weiter. Die Zuzahlung ist bei der Entlassung an der Kasse zu entrichten. Patienten, die bereits im laufenden Kalenderjahr ihrer Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise nachgekommen sind, bitten wir um Vorlage einer entsprechenden Quittung, damit es nicht zu Abrechnungsschwierigkeiten kommt.


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