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Öffentliches Verfahrensverzeichnis
gemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der für den Datenschutz Zuständige jedermann in geeigneter Weise verschiedene Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat. Diese Angaben finden Sie hier als PDF-Dokument (11 KB) zum Download.
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