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Kontakt


Anschrift

Deutsche Klinik für Diagnostik
Fachbereich Kardiologie
Aukammallee 33
65191 Wiesbaden

 

Sekretariat

Telefon: 0611 - 577 624
            0611 - 577 626
            0611 - 577 663

Telefax: 0611 - 577 325

E-Mail: kardio@dkd-wiesbaden.de

Terminvereinbarung

Für privat Krankenversicherte und Selbstzahler

Privatpatienten und Selbstzahler können sich ohne Einweisung oder Überweisung eines niedergelassenen Arztes direkt mit Ihrem Anliegen bei uns anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat des Fachbereichs. Es erleichtert den Untersuchungsablauf, wenn Sie uns Vorbefunde und die Selbstauskunft (Ärztliche Fragen vor der Untersuchung), die wir Ihnen nach der Terminvereinbarung zuschicken, zur Verfügung stellen.

Für gesetzlich Krankenversicherte:


Vollstationäre Behandlung:

Für eine vollstationäre Untersuchung und Behandlung am Fachbereich muss eine Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes mit entsprechender Auftragsstellung vorliegen. Bitte stellen Sie uns Vorbefunde zur Verfügung. Das erleichtert uns die Planung und hilft Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Teilstationäre Behandlung:

Für eine teilstationäre Untersuchung und Behandlung wird eine Verordnung für eine teilstationäre Krankenhausbehandlung von einem einweisenden Arzt benötigt. Dies kann ein Allgemeinmediziner oder ein Facharzt sein. Wenn es sich um eine fachspezifische Diagnose handelt, können Sie den Einweisungsschein direkt an unser Sekretariat schicken. Andernfalls sollten Sie die Verordnung zusammen mit vorhandenen Vorbefunden an die Patientenanmeldung der DKD Wiesbaden schicken. Dort wird geprüft, ob Sie schon einmal in der DKD Wiesbaden diagnostiziert oder behandelt wurden und wer der betreuende Arzt war. Anschließend entscheidet der Aufnahmearzt über die Notwendigkeit einer teilstationären Aufnahme und leitet bei positiver Entscheidung Ihre Unterlagen an das Sekretariat des zuständigen Facharztes am Fachbereich weiter.

Ambulante Behandlung:

Ambulante Untersuchungen können am Fachbereich nur im Rahmen einer erteilten Ermächtigung durch Herrn Prof. Lambertz durchgeführt werden. Diese Ermächtigung ist auf wenige Spezialuntersuchungen beschränkt.

Sie wollen wissen, welche Ermächtigungen unsere Ärzte haben?
Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Ermächtigungen.