Anschrift Deutsche Klinik für Diagnostik
Sekretariat Prof. Dr. Eckardt Frau Quoika, Telefon: 0611 - 577 689 Sekretariat Dr. Eichel Frau Fiehl Sekretariat Dr. Franke Frau Hessland Sekretariat Dr. Hoischen Frau Hessland Sekretariat Dr. Müller Frau Clemm-Rheinberger Sekretariat PD Dr. Niebel Frau El Mallouki Sekretariat Dr. Ries Frau Ritter Sekretariat Dr. Will Frau Ritter
Für privat Krankenversicherte und Selbstzahler Privatpatienten und Selbstzahler können sich ohne Einweisung oder Überweisung eines niedergelassenen Arztes direkt mit Ihrem Anliegen bei uns anmelden. Die Anmeldung kann sowohl über das Sekretariat des Fachbereichs erfolgen als auch über die zentrale Patientenanmeldung. Es wird den Untersuchungsablauf verbessern, wenn Sie uns Vorbefunde und die Selbstauskunft (Ärztliche Fragen vor der Untersuchung), die wir Ihnen nach der Terminvereinbarung zuschicken, zur Verfügung stellen. Für gesetzlich Krankenversicherte Vollstationäre Behandlung: Für eine vollstationäre Untersuchung und Behandlung am Fachbereich muss eine Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes mit entsprechender Auftragsstellung vorliegen. Es wird den Ablauf vereinfachen und es werden Doppeluntersuchungen vermieden, wenn uns Vorbefunde zur Verfügung gestellt werden. Teilstationäre Behandlung: Für eine teilstationäre Untersuchung und Behandlung am Fachbereich wird eine Verordnung für eine teilstationäre Krankenhausbehandlung von einem einweisenden Arzt benötigt. Dies kann ein Allgemeinmediziner oder ein Facharzt sein. Die Verordnung muss zusammen mit den vorhandenen Vorbefunden an die Patientenanmeldung der DKD Wiesbaden geschickt werden. Dort wird geprüft, ob der Patient schon einmal in der DKD diagnostiziert oder behandelt wurde und wer der betreuende Arzt war. Anschließend werden die Unterlagen an den Aufnahmearzt weitergeleitet, der über die Notwendigkeit einer teilstationären Aufnahme entscheidet. Bei positiver Entscheidung werden die Unterlagen an das Sekretariat des erstuntersuchenden Facharztes am Fachbereich weitergeleitet. Ambulante Behandlung: Ambulante Untersuchungen können am Fachbereich nur im Rahmen der unseren Ärzten erteilten Ermächtigungen oder über 'ambulantes Operieren' durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich bitte gezielt bei uns, ob für Ihren Untersuchungswunsch bei uns eine Ermächtigung vorliegt. Sollte dies zutreffen, benötigen wir hierfür eine Überweisung Ihres Arztes.
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