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Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Stiftung Deutsche Klinik für Diagnostik GmbH (nachstehend DKD genannt) und den Patienten sowie den mitunterzeichnenden weiteren Vertragspartnern und für alle stationären und ambulanten Leistungen der DKD und ihrer Mitarbeiter. Sie gelten auch soweit die DKD Leistungen durch Dritte erbringen lässt sowie für etwaige spätere Untersuchungen und Behandlungen.

2. Umfang des Untersuchungs- oder Behandlungsprogramms

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall findet eine Spezialuntersuchung oder eine eingehende Erstuntersuchung statt. Im Anschluss daran wird der Umfang des vorgesehenen Untersuchungs- oder Behandlungsprogramms mit dem Patienten einvernehmlich festgelegt.

3. Termine

Die DKD ist bemüht, Einbestellungstermine nach den Wünschen des Patienten festzulegen und angegebene Uhrzeiten einzuhalten. Änderungen aus medizinisch-organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten und werden dem Patienten so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

Der Patient ist an die vereinbarten Termine und Uhrzeiten gebunden, es sei denn, er kann diese wegen höherer Gewalt nicht einhalten.

4. Arztbericht / Ärztliche Schweigepflicht

Der Arztbericht wird in deutscher Sprache abgefasst und geht nur an die vom Patienten Benannten. Konsiliarbefunde, Röntgenkopien, klinisch bedeutsame Befunde, Originale oder Kopien fotografischer Dokumente erhält nur der erste vom Patienten Benannte. Übersetzungen in andere Sprachen und zusätzliche Röntgenkopien werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten gefertigt und gesondert berechnet. Bei Untersuchungen im Auftrage des Vertrauensärztlichen Dienstes, eines Rentenversicherungsträgers oder einer Berufsgenossenschaft erhalten auch diese eine Ausfertigung des Arztbriefes.

Die Ärzte der DKD dürfen Patientendaten nutzen, soweit dies zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung oder zu Forschungszwecken im Krankenhaus erforderlich ist.

5. Klinikordnung

Die DKD ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts eine Klinikordnung zu erlassen, die für den Patienten insoweit verbindlich ist.

6. Haftung

Es wird sowohl aus Vertrag als auch aus unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit de Mitarbeiter der DKD gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit der DKD Dritten die Durchführung vertraglich geschuldeter Leistungen überträgt.

7. Vergütungen

Die Berechnung der Leistungen der DKD richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und den hierzu getroffenen besonderen Vereinbarungen. Im übrigen werden ambulante Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer jeweils gültigen Fassung abgerechnet.

Verweigern Kostenträger oder sonstige Dritte (beispielsweise private Krankenversicherungen) die Erstattung bzw. Bezahlung der angefallenen Kosten ganz oder teilweise, so erklären sich der Patient und die weiteren Vertragspartner der DKD bereit, die nicht gedeckten Kosten der Behandlung selbst zu tragen.

8. Kostenauskünfte

Da die Rechnungshöhe von der Anzahl und dem Umfang der im Einzelfall notwendigen und durchgeführten Untersuchungen oder Behandlungen abhängt, können nur für die Grundprogramme der Vorsorgeuntersuchungen verbindliche Kostenangaben gemacht werden. Kostenschätzungen für zusätzlich zum Grundprogramm durchzuführende Untersuchungen, für Spezialuntersuchungen, für problemdiagnostische Untersuchungen oder Behandlungen sowie für die stationäre Aufnahme sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Eine Verpflichtung, unaufgefordert auf die Möglichkeit der Überschreitung einer etwa erteilten Kostenauskunft hinzuweisen, besteht nicht.

9. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind sofort ohne

Abzug fällig. Das gilt auch für Zwischenabrechnungen.

Die DKD erhebt angemessene Vorauszahlungen und kann den Beginn oder die Fortsetzung der Untersuchungen oder Behandlung von deren Bezahlung abhängig machen.

Die DKD ist berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsbeteiligten gilt ausschließlich das am Sitz der DKD geltende deutsche Recht.

Gerichtsstand ist Wiesbaden, wenn der Vertragspartner der DKD:

  • Vollkaufmann ist 
  • juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.  

11. Leistungen durch Dritte

Soweit es sich im Interesse des Patienten im Einzelfall als notwendig erweist, können die dem Patienten geschuldeten Leistungen auch durch Dritte erbracht werden.