Bild
KonzernleerÜbersichtleerSucheleerImpressumleerKontaktleer


Lieferanten

Grundsätzliche Anmerkungen

Alle Geschäftsbeziehungen werden vor dem Hintergrund geschlossen, dass die durchgeführten Leistungen die Patienten des Auftraggebers so gering wie irgend möglich stören. Dies gilt für die Produkt- und Logistikqualität aller Güter und Dienstleistungen sowie für die Kommunikationsqualität und die kaufmännische Qualität in der partnerschaftlichen Beziehung. Die Vertragsparteien bemühen sich, die Vertragsumsetzung sowie etwaige Störungen im Vertragsablauf schnellstens und für den Patienten „unsichtbar“ zu beheben.

Der Lieferant verpflichtet sich, Aufträge nach den anerkannten Regeln der Technik, den anzuwendenden Gesetzen und Verordnungen, den VDE- und IEC-Vorschriften, den einschlägigen DIN/CEN-Vorschriften sowie sämtlichen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, zu erfüllen. Die Kaufgegenstände verfügen, soweit notwendig, über das CE-Zeichen bzw. die Konformitätserklärung in Bezug auf das Medizinproduktegesetz und die EMV.

Bei Dienstleistungsaufträgen gehen wir davon aus, dass die ggf. notwendigen örtlichen Gegebenheiten durch Ortsbesichtigung bekannt sind und Pflichtenhefte erstellt wurden, die grundsätzlich als Vertragsbestandteil gelten.

Wie wird man Lieferant für die DKD?

Grundsätzlich erteilt nur die Materialwirtschaft der DKD Aufträge im Namen und auf Rechnung der DKD. Öffentliche Ausschreibungen finden nicht statt. Entscheidungsgrundlage für eine Lieferantenbeziehung bzw. Auftragsvergabe sind u.a.: Einkaufspreis, Beurteilung o.g. Qualitäten, Zuverlässigkeit, Einbindung in die Standardvarianten, Prozesskosten, Umweltschutz, Unternehmensruf, Beziehung zur Rhön-Klinikum AG.

Neue Lieferanten können sich in der Materialwirtschaft vorstellen. Das weitere Vorgehen wie Musterlieferungen, Anwendergespräche, Preisverhandlungen, Berücksichtigung von Konzernvereinbarungen der Rhön-Klinikum AG werden in der Materialwirtschaft koordiniert, durchgeführt und entschieden.

Die DKD ist an langfristigen, partnerschaftlichen Beziehungen zu ihren Lieferanten interessiert. Dennoch müssen sich alle Lieferanten jederzeit der Markposition stellen und sich bewusst sein, dass dies überprüft wird.

Wie kommt ein eingetragener Lieferant an Aufträge?

Grundsätzlich erteilt nur die Materialwirtschaft der DKD Aufträge im Namen und auf Rechnung der DKD. Öffentliche Ausschreibungen finden nicht statt. Eingetragene Lieferanten erhalten durch die Materialwirtschaft die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Nach Prüfung durch die Materialwirtschaft nach o.g. Kriterien wird ggf. ein schriftlicher Auftrag unter Angabe einer Auftragsnummer und Auftragsdatum erteilt. Langfristige Vereinbarungen über feste Abnahmemengen o.ä. werden nicht geschlossen.

Bei allen Aufträgen wird den AGB oder ähnlichen Bedingungen des Lieferanten widersprochen, selbst wenn in Angeboten ausdrücklich darauf verwiesen wird. Es gilt das BGB in seiner jeweils gültigen Fassung.

Wo wird die bestellte Ware hingeliefert?

Grundsätzlich werden alle Warenlieferungen an die Warenannahme im Zentrallager der DKD abgegeben bzw. entgegengenommen. Die Warenannahme ist über den Wirtschaftshof erreichbar, wo auch entsprechend LKW-Stellplätze zur Verfügung stehen.

Es ist darauf zu achten, dass auch Warenlieferungen für an der DKD arbeitende Praxen über den Wirtschaftshof in das Gebäude gelangen. Die Warenanlieferung über einen anderen Eingang ist unzulässig.

Warenannahmezeiten:

  • Mo-Fr von 08:00 Uhr bis 12 Uhr
  • Mo-Di von 13 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Mi-Do von 13 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Fr von 13 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Wareneingangsprüfung erfolgt auf optischer und quantitativer Grundlage und entsprechend wird der Wareneingang nur unter Vorbehalt der späteren qualitativen Prüfung bestätigt. Sollte eine dokumentierte Warenausgangsprüfung beim Lieferanten erfolgen, bitten wir hier um entsprechende Information.

Wie werden Rechnungen gestellt?

Rechnungen werden grundsätzlich an die Postanschrift der DKD unter Angabe der Abteilung Materialwirtschaft gestellt. Auf jeder Rechnung müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein: Auftragsnummer, Auftragsdatum; Rechnungs-nummer, Rechnungsdatum, Steuernummer, Artikelbezeichnung, Artikelnummer, Artikelmenge, Lieferscheinnummer, Lieferscheindatum, Artikeleinzelpreis, Gesamtsumme netto, Gesamtsumme brutto, MwSt-Satz, MwSt-Betrag, Zahlungsziel, ggf. Stundennachweise als Anhang.

Rechnungen werden mit mindestens einem Durchschlag gestellt. Nur wenn die o.g. Angaben auf einer Rechnung enthalten sind, kann eine zügige Rechnungsbearbeitung zugesagt werden. Verzögerungen auf Grund fehlender Angaben gehen zu Lasten des Lieferanten.

Lieferantenbeurteilungen / Audits

Lieferantenbeurteilungen finden zur Zeit nicht in dokumentierter, standardisierter Form statt. Dies wird sich jedoch in naher Zukunft ändern. Die registrierten Lieferanten werden hier rechtzeitig informiert bzw. in den Prozess eingebunden.

Verpackungsentsorgung

Wir weisen darauf hin, dass wir grundsätzlich nach deutschem Recht einkaufen und daher auch internationale Lieferanten zurr Transportverpackungsentsorgung bzw. zu dessen Kostenübernahme verpflichtet sind.

Kontaktdaten der Materialwirtschaft:
Sie wollen die Materialwirtschaft kontaktieren?
Hier finden Sie die Kontaktdaten