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Ihre Aufnahme

Bevor Ihre Behandlung in der DKD Wiesbaden beginnen kann, müssen einige Formalitäten erledigt werden. Melden Sie sich deshalb bitte am Tag Ihrer Aufnahme zunächst am Empfang. Patienten, denen ein stationärer Aufenthalt in der DKD bevorsteht, werden dabei um die Angabe Ihrer persönlichen Daten gebeten. Diese benötigen wir für eine frist- und fachgerechte Behandlung sowie Abrechnung. Falls sie selbst zu Auskünften nicht in der Lage sind, kann ein Angehöriger die Aufnahmeformalitäten erledigen. Selbstverständlich werden alle Angaben von uns vertraulich behandelt.

Zur reibungslosen Aufnahme benötigen wir den Einweisungsschein Ihres Arztes. Hinweise zur Pflegesatzgestaltung, zu den Aufenthaltsbedingungen und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in der Patientenverwaltung oder Aufnahme erfragt werden.

Wahlleistungen

Wir bieten allen Patienten die Möglichkeit im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Als Wahlleistung gelten pflegerische und diagnostische Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch des Patienten auf Krankenhausleistung hinausgehen (z.B. Behandlung als Privatpatient, Unterbringung im Einbettzimmer). Die Wahlleistungen werden schriftlichen vereinbart und gesondert berechnet. Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung.

Zuzahlung

Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung für maximal 14 Tage pro Kalenderjahr leisten. Die Krankenhäuser übernehmen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkrankenkassen den Einzug dieser Gebühren und leiten diese an die Krankenkassen weiter. Die Zuzahlung ist bei der Entlassung an der Kasse zu entrichten. Patienten, die bereits im laufenden Kalenderjahr ihrer Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise nachgekommen sind, bitten wir um Vorlage einer entsprechenden Quittung, damit es nicht zu Abrechnungsschwierigkeiten kommt.