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Corporate News | 01.08.2013

RHÖN-KLINIKUM AG: Ein Aktionär hat Anfechtungsklage und positive Beschlussfeststellungsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung01.08.2013 / 15:42


Ein Aktionär hat Anfechtungsklage und positive Beschlussfeststellungsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

Bad Neustadt a. d. Saale, 1. August 2013

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG haben wir mit heutigem Datum beim Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und positive Beschlussfeststellungsklage gegen einen auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 gefassten Beschluss erhoben hat:

Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 (Änderung der Satzung durch Streichung des § 17 Abs. 4 erster Unterabsatz).

Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5266/13 anhängig. Das Gericht hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.

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